Reglement für die Benutzung der Waldbühne

  • Die zum Voraus reservierte Infrastruktur gibt die Priorität zu deren Nutzung. Der Bauherr  kann jedoch bei Konflikten oder nicht Respektieren der Reservierung nicht verantwortlich gemacht werden.
  • Die Waldbühne steht unentgeltlich zur Verfügung, der Ort muss jedoch für die Öffentlichkeit jederzeit zugänglich bleiben. Wir weisen ausserdem darauf hin, dass der Verkauf von Eintrittskarten sowie jegliche Restauration verboten sind.
  • Die Benutzung eines bedeutenden Tonverstärkers ist nicht erlaubt.
  • Artistische Vorführungen und Veranstaltungen müssen um 22.00 Uhrbeendet sein um die Ruhe der Nachbarn und die das Waldlebensraumes zu respektieren.
  • Wir weisen darauf hin, dass Fahrverbot im Wald besteht. Material und andere Sachen müssen von Hand transportiert werden.
  • Es ist strikte untersagt, auf die Strukturen des Gebäudes zu klettern oder jegliche Objekte anzuhängen.
  • Feuer sind nur an den dafür vorgesehenen Stellen erlaubt.
  • Danke, dass Sie diesen Ort in sauberem Zustand verlassen. Ihren Abfall wollen Sie bitte in den zur Verfügung stehenden Containern sortiert entsorgen.

Wir machen sie darauf aufmerksam, dass Veranstaltungen einer Genehmigung des Gemeinderates von Villars-sur-Glâne unterliegen. Die Anfrage muss spätestens 20 Tage vor Beginn der Veranstaltung an die Gemeindeverwaltung gerichtet werden (Tel. n° 026/408 33 33).

Der Bauherr lehnt jegliche Verantwortung bei Unfällen ab.

Wir wünschen euch eine spannende Zeit auf der Waldbühne und danken Ihnen

im Voraus dafür diese Einrichtung und die Umwelt zu respektieren.